Festplatten unterliegen durch den Verschleiß der mechanischen Bauteile einem natürlichen Verfall. Je älter die Festplatte, desto höher das Risiko eines Ausfalls des Datenträgers. Auch Unfälle wie Hochwasserkatastrophen oder starke Erschütterungen können einen Totalausfall auslösen. Ist ein Datenverlust im Zuge eines Defektes eingetreten, hilft im Regelfall nur noch die Datenrettung durch einen Spezialisten. Doch mit welchen Kosten muss man rechnen und lassen sich diese steuerlich absetzen?
Die Kosten hängen generell vom Schadensbild selbst ab. Sie variieren abhängig vom Ausmaß des Defekts sowie dem benötigten Aufwand zur Rekonstruktion des Datenträgers. Die Diagnostik des Schweregrades sowie die Art des Schadens finden über eine Analyse des Speichermediums statt. Aus den erörterten Gegebenheiten lässt sich vom Spezialisten eine genauere Prognose zur Höhe der Kosten stellen. Nicht ausschlaggebend für den Erfolg, doch wichtig für die Dienstleistungskosten ist die Art sowie die Kapazität der Festplatte, da sich die Preisschraube von Modell zu Modell neu justiert. So sind die Ersatzteilkosten für ältere Festplatten unter anderem teurer als bei neuen HDD-Festplatten. Im Regelfall liegt der Preis für eine Datenrettung bei Festplatten jedoch im niedrigen dreistelligen Bereich.
Ob sich die Ausgaben für eine professionelle Festplattendatenrettung von der Steuer absetzen lassen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Finanzämter unterteilen hier strikt zwischen einer gewerblichen und privaten Nutzung einer Festplatte. Für Unternehmen ist das Absetzen der Kosten vereinfacht möglich, da die Möglichkeit zur Verbuchung als Betriebsausgabe besteht. Nicht nur der Schadensfall selbst, sondern auch vorbeugende Maßnahmen lassen sich den Betriebsausgaben zuordnen. Hierunter fallen beispielsweise die Inanspruchnahme von externen Dienstleistern zur Datenarchivierung oder die Einrichtung von Schutzsoftware.
Für Privatpersonen steigen die Hürden zur Absetzung von Festplatten Datenrettungskosten deutlich, da keine konkrete Regelung vorliegt. Es bestehen prinzipiell zwei Optionen zur Abrechnung. So kann die Dienstleistung einer Datenrettung als Handwerksleistung abgetan werden, die sich mit maximal 1.200 Euro anrechnen lassen. Für dieses Szenario ist die Erbringung der Leistung zuhause jedoch erforderlich, was bei professionellen Datenrettungen nicht möglich ist. Alternativ können Datenrettungskosten unter die Kategorie der Werbungskosten fallen. Werbungskosten werden im Gesetz als Aufwendungen zur Sicherung der Einnahmen definiert. Folglich fällt lediglich die Rettung arbeitsrelevanter Daten unter besagte Definition. Insbesondere in Zeiten der aktuellen Pandemie, welche das Homeoffice hierzulande etablierte, sind zahlreiche Arbeitnehmer auf einen Zugriff auf unternehmensrelevante Dateien angewiesen.
In der Praxis jedoch ist die Umsetzung der steuerlichen Absetzbarkeit für Privatpersonen im Kontext der Datenrettung ein heikles Thema. Datenrettungskosten lassen sich schlichtweg nur schwierig mit einer Einkommenssteuer verknüpfen. Trotzdem besteht in einigen Fällen Hoffnung auf finanzielle Erleichterung. Unter bestimmten Bedingungen besteht ein Anspruch an die eigene Versicherung. Ist der Datenverlust ein Versicherungsfall, kommt die eigene Hausrats- oder gegebenenfalls die Haftpflichtversicherung für den Schaden auf.
Die Kosten für eine Datenrettung können ein größeres Loch in die Haushaltskasse reißen. Abhilfe könnte die Übernahme der Kosten durch die Versicherung schaffen. Haftpflichtversicherungen zahlen beispielsweise dann, wenn der kaputte Datenträger nachweislich einen finanziellen Schaden herbeiführte. Handelt es sich beim Versicherungsnehmer um ein Unternehmen, so ist die Datenrettung meist günstiger als die Aufarbeitung sämtlicher Daten. Eine Zahlung der Haftpflichtversicherung erfolgt meist prompt. Komplizierter wird der Fall erneut für Privatpersonen. Es gibt nur wenige Versicherer, deren Leistungsumfang die Kosten eines Datenverlustes decken. Auch für Privatpersonen muss jedoch zwingend ein finanzieller Schaden nachweisbar sein. Grundsätzlich erfolgt die Kostenübernahme nur dann, wenn die Datenrettung die günstigere Alternative zur Lösung der Problematik darstellt.
Bei der Festplatte handelt es sich um ein hochkomplexes Zusammenspiel aus feinmechanischen und elektronischen Komponenten. Nur mit speziellem Equipment und mithilfe eines Reinraumlabors ist eine hohe Erfolgschance für eine Datenrettung gegeben. Selbst nach erfolgreicher Eigenreparatur ist ein großes Risiko für einen wiederholten Ausfall gegeben. Im schlimmsten Fall führt die laienhafte Reparatur zum Totalausfall und permanenten Verlust sämtlicher Daten.
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